Gebilligt durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 29. Juli 2022 für das öffentliche Angebot von bis zu EUR 20 Millionen tokenisierte Substanzgenussrechte.
Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt
Der Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt der SIDO Immobilien GmbH gebilligt von der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 17. November 2022.
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Gemäß der Definition im Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung bedeutet der Begriff “US-Person”: (1) jede natürliche Person, die in den Vereinigten Staaten ansässig ist; (2) jede Personengesellschaft oder Körperschaft, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten organisiert oder gegründet wurde; (3) jeder Nachlass, dessen Testamentsvollstrecker oder Verwalter eine US-Person ist; (4) jeder Treuhandfonds, dessen Treuhänder eine US-Person ist; (5) jede Behörde oder Einrichtung, die eine US-Person ist; (5) jede Agentur oder Zweigstelle eines ausländischen Rechtsträgers mit Sitz in den Vereinigten Staaten; (6) jedes nichtdiskretionäre Konto oder ähnliche Konto (außer Nachlass oder Trust), das von einem Händler oder einem anderen Treuhänder zugunsten oder für Rechnung einer US-Person gehalten wird; (7) jedes diskretionäre Konto oder ähnliche Konto (außer Nachlass oder Treuhand), das von einem Händler oder einem anderen Treuhänder gehalten wird, der in den Vereinigten Staaten organisiert, gegründet oder (falls es sich um eine natürliche Person handelt) ansässig ist; und (8) jede Personen- oder Kapitalgesellschaft, wenn: (A) nach dem Recht eines ausländischen Staates organisiert oder gegründet ist; und (B) von einer US-Person hauptsächlich zu dem Zweck gegründet wurde, in Wertpapiere zu investieren, die nicht nach dem Securities Act registriert sind, es sei denn, sie ist organisiert oder gegründet und befindet sich im Besitz von zugelassenen Anlegern (wie in Rule 501(a) definiert), die keine natürlichen Personen, Nachlässe oder Treuhänder sind.